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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funken im Wald



::micha::
01.04.2008, 13:00
Hallo Profis,

ich bin ein Mitglied einer Rettungshundestaffel und wir haben Probleme beim Funken im Wald, uns ist die Reichweite von 1,4 km zu wenig und suchen nach einer besseren Lösung.
folgendes haben wir probiert:
standard PMR: 700 m (aldi)
Freenet 2m band 0,5 Watt: 1,4 km (puxing irgendwas)
Betriebsfunk 70cm 2,5 Watt: 1,4 km (motorola GP 1200)
BOS scheidet aus Kostengründen aus

was mich dabei etwas verwundert ist der nicht vorhandene Unterschied zwischen 0,5 und 2,5 Watt Sendeleistung. Nach meiner Denke sollte bei 5 facher Sendeleistung doch etwas mehr zu erwarten sein, oder denke ich da falsch??

Habt ihr Verbesserungsvorschläge??

danke
Micha

Quietschphone
01.04.2008, 13:16
Servus!

Du vergleichst 2m (0,5 Watt) mit 70cm (2,5 Watt). Das ist Leistungsmässig zwar das Fünffache, um einen objektiven Vergleich zu starten müssten aber die Randbedingungen (v.a. Frequenz) gleich sein. Aber selbst dann, wenn Du auf 2m statt mit 0,5 Watt mit 2,5 Watt senden würdest hättest Du wohl nicht den gewünschten Erfolg und Deine Reichweite würde vielleicht um ein paar hundert Meter steigen. Grund dafür ist einfach der, dass in diesen Frequenzbereichen der Wald schon ein sehr grosses Hindernis sein wird für die Wellenausbreitung.
Habt Ihr die Möglichkeit den Test mal mit CB-Funkgeräten zu wiederholen? Denn da würde ich sagen, dass sich in diesem Frequenzbereich die grössten Erfolge einstellen werden. Nachteilig ist bei diesem Frequenzbereich allerdings, dass relativ grosse Antenne verwendet werden müssen (wobei ich persönlich damals© relativ gute Verbindungen portabel [mit Team MiniCom und ca. 40cm langer Flex-Antenne] zu Feststationen machen konnte).
Ein Versuch wäre es wert.

Gruß
Alex

Chr881986
01.04.2008, 13:39
Hallo ::micha::,

mich kennst du ja schon aus dem anderen Forum.

Kann meinem vorredner nur zusprechen was der Vergleich 70cm-2m angeht.
Das ist so als wenn du den vergleich anstellst: Warum braucht ein PKW weniger Kraftstoff als ein LKW.

CB-Funk eignet sich für euch nicht, da Ihr eine sehr lange Antenne am Handfunkgerät (Hfg) braucht. 70cm eignet sich nicht da es sehr stark reflektiert und im Waldgebiet stark gedämpft wird durch die Bäume.

Empfehlen würde ich das 2m Band, da Ihr hier die vorteile von CB-Funk und 70cm Funk habt.

Da Ihr ja dem DRK angehört und in der örtlichen Gefahrenabwehr vertreten seit nutzt doch das 2m-BOS-Band. Kostenmäßig etwas teurer aber Ihr seit fast zu 100% von Störern (Privatgespräche) befreit.

Günstige BOS-Geräte gibt es über diverse Funkhändler mit Garantie auch gebrauhct oder bei Ebay. Hier im Forum findet sich auch hin und wieder ein günstiges Angebot. Würde in den monentanen Umbruchzeiten auf Digitalfunk auch nicht zuviel investieren. Desweiteren einfach mal bei den zentralwerkstätten der Polizei nachfragen die sondern in regelmäßigen Abständen alte Fug´s (4m u. 2m) aus. Einfach Antrag stellen und warten.

Da Ihr insgesammt 7 Teams und einen Staffelführer habt, braucht Ihr ja nicht gleich 8 Fug´s kaufen, denn ich denke das nicht immer alle Teams im Einsatz sind und wenn dann auch nicht unbedingt alle gleichzeitig.
Ich gehe auch davon aus das die Beritschaft die Hundestaffel unterstützt, sodas im Einsatzfall ein Kombi-Team zu 4 Personen zusammengestellt werden könnten und dadurch wieder FuG´s gespart werden. Man muss ja nicht gleich alles auf einen Schlag haben.


Wie gesagt, bleibt im 2m-Band bevorzugt BOS, Betriebsfunk muss genehmigt werden und kostet monatlich Geld, bei einer Lebensdauer von BOS-Fug´s von mindestens 10 jahren, rentiert sich die Mehrinvestition beim kauf auf dauer.

siehe auch: http://forum.db3om.de/ftopic6438.html

Bei weiteren Fragen, weist ja bescheid.

Mfg
Chris

::micha::
01.04.2008, 14:35
Hallo,

das mit dem 70cm und 2m Band ist mir soweit jetzt schon klar!
Aber warum sind die BOS HFuG die mit 1 Watt auf 2m senden besser als Betriebsfunkgeräte die mit 2,5 Watt auf 2m senden? Liegt das nur an der Qualität der Geräte?

Gruß
Micha

Florian Feuerbaer
01.04.2008, 14:41
Wie gesagt, bleibt im 2m-Band bevorzugt BOS, Betriebsfunk muss genehmigt werden und kostet monatlich Geld, bei einer Lebensdauer von BOS-Fug´s von mindestens 10 jahren, rentiert sich die Mehrinvestition beim kauf auf dauer.

Mfg
Chris

Falsch.
Betriebsfunk fallen ca. 12 Euro pro Gerät pro JAHR an! Also geringe kosten!
Allerdings könnte man da, wenn man nett mit den Herrn spricht, mehr Sendeleistung bekommen, als im BOS Bereich zugelassen.

Alles in allem würde ich sagen, Betriebsfunk VHF reicht voll aus. Da muss man dann auch nicht teure neue Geräte beschaffen, sondern kann sich z.B. auch gebrauchte VHF aus der Bucht besorgen.

::micha::
01.04.2008, 14:49
es ist sogar so, dass in 90% der Fälle die Betriebsfunklizenz kostenfrei ist, wenn es sich um gemeinnütziges wohl handelt. So die Aussage von der BNetzA.

für mich bleibt aber noch die Frage:
Warum sind die BOS HFuG die mit 1 Watt auf 2m senden besser als Betriebsfunkgeräte die mit 2,5 Watt auf 2m senden? Liegt das nur an der Qualität der Geräte?

gruß
Micha

Florian Feuerbaer
01.04.2008, 15:00
Ich würde auch eher zu 2m BOS tendieren, trotz Kostengründen... Denn damit könnt ihr letztlich ein noch größeres Reichweitenspektrum erzielen, als mit den anderen genannten Alternativen. Klingt komisch, ist aber so: Selbst wenn jedes Team ein FuG hat/braucht, und die Reichweite dabei ausgeschöpft wird, besteht dann immer noch die Möglichkeit, eine andere Org oder eine Feuerwehr da mit einzuspannen, die dann quasi mit ihren FuG als "Relaisfunker" fungieren könnten. Holt ihr irgendein anderes Band, ist das etwas problematischer (da diese Helfer dann dümmstenfalls mit ihnen unbekannten Geräten arbeiten), und die Kommunikation mit anderen Orgs ist auch von vornherein Essig.

Kannst du auch direkt bei der Bundesnetzagentur im Betriebsfunk anmelden... kleiner Antennenmast aufgestellt im Wald oder fest am KFZ und fertig ist deine Relaisstelle. Bist nicht abhänig von niemanden.
Der Einheitsführer kann immer noch sich vor ort ein HFG leihen, oder selber eins mitbringen, wo er dann den Kontakt zur Einsatzleitung hält. Besser als wenn alle wieder rumquarken...

Chr881986
01.04.2008, 15:24
es ist sogar so, dass in 90% der Fälle die Betriebsfunklizenz kostenfrei ist, wenn es sich um gemeinnütziges wohl handelt. So die Aussage von der BNetzA.

für mich bleibt aber noch die Frage:
Warum sind die BOS HFuG die mit 1 Watt auf 2m senden besser als Betriebsfunkgeräte die mit 2,5 Watt auf 2m senden? Liegt das nur an der Qualität der Geräte?

gruß
Micha

Wenn du das ganze nicht subjektiv (probieren) sondern Objetiv mit einem SWR-Meter (Messgerät zur Stärkemessung der Aussendung => schlägt sich auf die Reichweite nieder) mist, dann wirst du feststellen, das du die 4-fache Sendeleistung brauchst damit der Zeiger sich um eine sogenannte S-Stufe nach oben bewegt. Eine S-Stufe sind 6db.

Bsp.:
S1 => 1 Watt ==> 6db
S2 => 4 Watt ==> 12db
S3 => 16 Watt ==> 18db
S4 => 64 Watt ==> 24db
S5 => 256 Watt ==> 30db

Das ganze bei deinem genannten Beispiel, dort hast du nur eine 2,5-fache Sendeleistung also schaffst du keine S-Stufe nach oben und das im zusammenhang mit dem Gelände macht keinen riesengroßen Reichweitenunterschied.

Die Reichweite kannst du hier am effektivsten und einfachsten erreichen wenn der Staffelführer am Führungsfahrzeug einen Funkmast hat und die Antenne für das FuG möglichst hoch platziert.

Der genannte Aspekt der Kommunikation mit anderen Teileinheiten und Orgs, ist nicht zu vernachlässigen, es ist mitlerweile schon so das zur Kommunikation mindestens 2x 4m und 2x2m an Funkverkehrskreisen benötigt werden und dann durch einen evtl. Alleingang im Landkreis noch für einen fünften Funkverkehrskreis zu sorgen halte ich für nicht sehr schön.

Ich hoffe ich habe das ganze einfach und unkompliziert erklärt, wenn noch was unklar sein sollte melde dich.

Mfg
Chris

::micha::
01.04.2008, 15:31
für mich bleibt aber noch die Frage:
Warum sind die BOS HFuG die mit 1 Watt auf 2m senden besser als Betriebsfunkgeräte die mit 2,5 Watt auf 2m senden? Liegt das nur an der Qualität der Geräte?

gruß
Micha

hast du diese Frage eben gerade beantwortet?? ;)
Wenn ja, dann tut es mir leid, aber das habe ich nicht verstanden.
Das Watt und Reichweite nicht 1:1 proportional verlaufen habe ich kapiert.

gruß
Micha

Florian Feuerbaer
01.04.2008, 15:46
Hier mal auf die schnelle ein paar Fotos von den Möglichkeiten eines mobilen Sendemastes..

http://www.panzerbaer.de/helper/pix/bw_lkw_00-9t_gl_futrp_veris-001.jpg

http://www.panzerbaer.de/helper/pix/bw_anh_2rad_01-5t_ama-003ci.jpg

Diese sFahrzeuge sind sicherlich noch gebraucht zu beschaffen...

Wenn Ihr direkt dabei noch ein Fhz kaufen wollte... ;)

Chr881986
01.04.2008, 15:50
hast du diese Frage eben gerade beantwortet?? ;)
Wenn ja, dann tut es mir leid, aber das habe ich nicht verstanden.
Das Watt und Reichweite nicht 1:1 proportional verlaufen habe ich kapiert.

gruß
Micha

Hallo,

die Empfänger von BOS- und Betriebsfunkgeräten sind meistens die gleichen, aber in den meisten Fällen haben die Empfänger die selbe Empfindlichkeit.

Demenstprechend sollte die Reichweite bei BOS und Betriebsdunk im 2m Bereich annähernd gleich sein. Die Unterschiede kommen dann nur von den mehr oder minder geringen MHz Unterschieden in der Frequenz.

Es gibt im übrigen auch BOS-Funkgeräte im 2m-Band die legal 5 Watt Sendeleistung bringen und es handelt sich hier auch um Handfunkgeräte. Das währe das FuG-10b (Motorola MTS2010 oder MX2010) gibt es gebraucht für ca. 300€ inkl. Ladegerät und Handmikrofon. Das Zubehör der MTS2010 passt auch zu den aktuellen GP-900-11b-Modellen und umgekehrt.

Mfg
Chris

Chr881986
01.04.2008, 15:54
Hier mal auf die schnelle ein paar Fotos von den Möglichkeiten eines mobilen Sendemastes..

http://www.panzerbaer.de/helper/pix/bw_lkw_00-9t_gl_futrp_veris-001.jpg

http://www.panzerbaer.de/helper/pix/bw_anh_2rad_01-5t_ama-003ci.jpg

Diese sFahrzeuge sind sicherlich noch gebraucht zu beschaffen...

Wenn Ihr direkt dabei noch ein Fhz kaufen wollte... ;)

Halte ich für ein nettes Gimmik, aber wenn ich die Anschaffung im vergleich zu den BOS-Geräten setzte ist das nicht wirtschaftlich, zumal eine Bereitschaft oder die FW sicherlich noch ein FuG-9c hat und damit schnell uns unkompliziert eine Relaisstelle aufbauen kann. Die Genehmigung für große Veranstaltungen doer Ensätze bekommt man auch relativ schnell wie auch unkompliziert. Die Antennen muss ich eh beschaffen und vorübergehend kann man auch einen Lichtmasten am Fahrzeug oder ein Stativ als Antennenmast nutzen.

Mfg
Chris

Florian Feuerbaer
01.04.2008, 16:20
Halte ich für ein nettes Gimmik, aber wenn ich die Anschaffung im vergleich zu den BOS-Geräten setzte ist das nicht wirtschaftlich, zumal eine Bereitschaft oder die FW sicherlich noch ein FuG-9c hat und damit schnell uns unkompliziert eine Relaisstelle aufbauen kann. Die Genehmigung für große Veranstaltungen doer Ensätze bekommt man auch relativ schnell wie auch unkompliziert. Die Antennen muss ich eh beschaffen und vorübergehend kann man auch einen Lichtmasten am Fahrzeug oder ein Stativ als Antennenmast nutzen.

Mfg
Chris

*seufz* ein bischen Spass.....

Florian Feuerbaer
01.04.2008, 16:28
Dann bleibt doch nur Betriebsfunk VHF mit oder ohne Relaisstelle.

Oder Amateurfunk, und alle müssen ne Prüfung machen ;)

Chr881986
01.04.2008, 16:33
Dir ist aber schon klar, dass es fast auf allen 2m-Band-Kanälen verboten ist ein Relais zu betreiben da die Nutzung der Oberbänder anderweitig vergeben ist, oder? Zudem kommt, dass nicht alle 2m-HFG, die dann u.U. zum Einsatz kommen, voll gegensprechfähig sind.
Da gebe ich dir recht, wenn noch die ganz alten Bosch und SEL FUG-10 im Einsatz sind (grüne Kisten) und davon nur die Wenigkanalgeräte. Alle anderen Gerät sind meines wissens auch im bG betreibar.



Nur auf den allerwenigsten Kanälen, die denn aber nicht den Hilfsorg. oder FW zugewiesen sind. Siehe hierzu auch Frequenznutzungsplan.
Die Genehmigung gestaltet sich aus obigen Gründen weder schnell noch unkompliziert, sondern endet so gut wie immer in einer Ablehnung.

Wir haben für ein 7 Tage langen Sanitätsdienst auf einem Turntunier ein entsprechendes Relais genehmigt bekommen, da die Veranstaltungsorte dezentral lagen. Hätten wir auch bei einem riesen Gelände bekommen.
Es ist richtig das das Oberband teilweise anders genutzt wird, hauptsächlich für die Digitale Alarmierung, andererseits habe ich ca. 110 2m-Kanäle und im schlimmsten Fall 10-20 Nachbarlandkreise die ich stören könnte und so bleiben einem noch ca. 90 Kanäle offen für den Relaisbetrieb und das muss ja nicht meine sorge sein, wenn ich die Genehmigung bekomme bekomm ich ja auch gleich den Betriebskanal zugewiesen um entsprechende Störungen möglichst zu vermeiden.

Mfg

Chr881986
01.04.2008, 16:34
Dann bleibt doch nur Betriebsfunk VHF mit oder ohne Relaisstelle.

Oder Amateurfunk, und alle müssen ne Prüfung machen ;)

Im Amateurfunk ist eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen.

DaRake
01.04.2008, 16:37
Funken im Wald, aber bitte nicht bei Waldbrandgefahr!!!

SCNR,
Sebastian

AkkonHaLand
01.04.2008, 20:50
Dir ist aber schon klar, dass es fast auf allen 2m-Band-Kanälen verboten ist ein Relais zu betreiben da die Nutzung der Oberbänder anderweitig vergeben ist, oder? Zudem kommt, dass nicht alle 2m-HFG, die dann u.U. zum Einsatz kommen, voll gegensprechfähig sind.
Nur auf den allerwenigsten Kanälen, die denn aber nicht den Hilfsorg. oder FW zugewiesen sind. Siehe hierzu auch Frequenznutzungsplan.
Die Genehmigung gestaltet sich aus obigen Gründen weder schnell noch unkompliziert, sondern endet so gut wie immer in einer Ablehnung.

Die Genehmigung bekomme ich natürlich nicht auf dem Kanal, auf dem die Alarmierungen laufen, aber die FW hat mindestens 5 Kanäle (50, 51, 53, 55, 56) Der RD mindestens nochmal 2 (49, 52), es gibt noch weitere Kanäle, die mir auf grund der seltenen Nutzung z.Zt. entfallen sind. Nur auf einem Kanal läuft der Digitalalarm (meist 55 OB), die anderen werden auf Anfrage innerhalb von 1 Stunde für bGU-Relais freigegeben. Natürlich NUR für Berechtigte und nicht für AFU oder so!
Bei Bedarf (den ich hier wohl unterstellen darf!) wird evtl. sogar ein Kanal zur Dauernutzung zugewiesen... (Beispiel ist der Kanal 31, der diese Dauergenehmigung hat --> Zusammenarbeit zw verschiedenen Diensten!)

Chr881986
01.04.2008, 20:56
Die Genehmigung bekomme ich natürlich nicht auf dem Kanal, auf dem die Alarmierungen laufen, aber die FW hat mindestens 5 Kanäle (50, 51, 53, 55, 56) Der RD mindestens nochmal 2 (49, 52), es gibt noch weitere Kanäle, die mir auf grund der seltenen Nutzung z.Zt. entfallen sind. Nur auf einem Kanal läuft der Digitalalarm (meist 55 OB), die anderen werden auf Anfrage innerhalb von 1 Stunde für bGU-Relais freigegeben. Natürlich NUR für Berechtigte und nicht für AFU oder so!
Bei Bedarf (den ich hier wohl unterstellen darf!) wird evtl. sogar ein Kanal zur Dauernutzung zugewiesen... (Beispiel ist der Kanal 31, der diese Dauergenehmigung hat --> Zusammenarbeit zw verschiedenen Diensten!)

Danke für die Erklärung, hatte keinen Bock mehr das hier so ausführlich zu schreiben,
und freut mich das ich nicht der einzige bin der das so wie ich sehe (in dieser einen Sache).

Mfg
chris

Fabpicard
01.04.2008, 22:19
Ich weis ja nicht, was ihr euch immer über ungelegte Eier aufregt ^^

Wir haben hier vom DRK eine Relaisstelle auf 49, die zur gemeinsamen Nutzung im Stadtgebiet für die 3 HiOrgs (DRK-MHD-JUH) vorgehalten wird.

Das einzige, was jetzt noch zu klären ist, dass wir im W-Betrieb der FuG bei örtlich begrenzten Einsätzen, im OB funken dürfen...
(Hat ganz praktische Gründe, die ich jetzt hier nicht näher erläutern werde *g*)

Bisher gab es von der BNetzA noch keine Probleme ^^

MfG Fabsi

Chr881986
01.04.2008, 22:47
...

Hallo Fabsi,
...

Weiterhin geht es mir auch nicht darum, dass es grundsätzlich nicht geht, denn es gibt noch immer 9 freie Reservekanäle. Vielmehr geht es mir um die Aussage, dass man eben mal schnell und einfach einen der anderen 90 Kanälen nimmt, wie hier geschrieben wurde. Dieser lachse und unüberlegte Umgang mit den knappen Ressourcen führt leider all zu oft zu Störungen.

m.f.G.

Das was du mit mal eben meinst und einen der 90 Kanäle einfach nehmen, hab ich dann wohl ins rollen gebracht.
Allerdings hast du mich kpl. falsch verstanden, ich habe nirgendswo gerschrieben, mal eben einen raussuchen, nach dem motto Zufallsprinzip und dann machen wa mal.

Das eine Relaisstelle erst genehmigt werden muss und dann noch der zu nutzende Kanal frei und zugeteilt wird ist denke ich auch klar. Und natürlich das die inbetriebnahme der Relaisstelle nur durch dafür ausgebildetes Personal geschehen darf sollte auch klar sein.

Hoffe das das für dich jetzt nen bischen verständlicher rübergekommen.

Mfg

DG3YCS
01.04.2008, 23:29
Hallo Zusammen,


Dir ist aber schon klar, dass es fast auf allen 2m-Band-Kanälen verboten ist ein Relais zu betreiben da die Nutzung der Oberbänder anderweitig vergeben ist, oder? Zudem kommt, dass nicht alle 2m-HFG, die dann u.U. zum Einsatz kommen, voll gegensprechfähig sind.

Nur auf den allerwenigsten Kanälen, die denn aber nicht den Hilfsorg. oder FW zugewiesen sind. Siehe hierzu auch Frequenznutzungsplan.
Die Genehmigung gestaltet sich aus obigen Gründen weder schnell noch unkompliziert, sondern endet so gut wie immer in einer Ablehnung.

Es stimmt schon, da die meisten den NPOL-BOS zugewiesenen 2m Kanäle IN DER REGEL nicht für Relaisbetrieb vorgesehen sind! Die Begründung liegt hier in der gesonderten Nutzung des Oberbandes (Digitalalarm, Atemschutzüberwachung).

Natürlich kann aber trotzdem ein (temporäres) Relais auf diesen Kanälen genehmigt werden, sofern keine nutzung des Kanals als Alarmierungskanal im OB dem entgegensteht.

Darüberhinaus gibt es ja noch genügend andere Kanäle.

Ob eine entsprechende GEnehmigung erfolgt und wie schwer diese zu bekommen ist, hängt sehr vom Bundesland ab. Wo es in Hessen wohl kaum eine Chance gibt, ist das in NRW bei guter Begründung überhaupt kein Problem.
Für den entsprechend verantwortlichen i.d.R. nur ein Telefonanruf!
(HAbe ich selbst mehr als einmal gemacht!)


Ist im seltensten Einzelfall sicher möglich, kann aber kein gültiger Ratschlag für Hilfesuchende sein.

Wer sollte Dir denn die Genehmigung für einen dieser 90 Kanäle geben? An wen wendest Du Dich dann?
Ist Dir schon mal in den Sinn gekommen, dass diese Kanäle zur Nutzung an einzelne Nutzergruppen vergeben sind und demnach auch das Land als zuweisende Behörde keinen Zugriff mehr darauf hat?

Deine Sorge sollte nur sein, ob Du überhaupt eine Genehmigung bekommst, was ich aus obigen Gründen bezweifele.

Wer die genehmigung erteilt ist klar geregelt:
Die entsprechende Stelle des Landes. In NRW das LZPD (ehemals ZPD).
Das LZPD besitzt auch für den großteil der Kanäle die absolute Entscheidungsgewalt!
Natürlich wird man nicht -einfach so- einen Kanal bekommen der in der selben Region einem anderen Nutzer zugeteilt ist. Aber es gibt ja noch "Reservekanäle" ggf. wird aber auch ein eigendlich im Einsatzgebiet zugeteilter Kanal nach Rücksprache (oder auch nur dessen information) mit dem eigendlichen Nutzer zugewiesen werden.

Alternativ kann man (je nach Bedarfsträger) sich auch noch an das ZS-IuK wenden, welches dann entweder einen Kanal aus "Bundesbestand" freigibt oder mit der jeweils veranwortlichen Landesstelle einen Kanal zuteilt.

Oder halt auf dem kurzen Dienstweg die anfrage an einem Nutzer eines Relais, ob man dieses "Mitnutzen" kann.
Welcher Weg nun eingeschlagen wird ist Sache des entsprechenden Fernmeldesachbearbeiters/S6/Fernmeldeführers.
Der "Normale" Feuerwehrmann/Helfer hat damit NICHTS zu tun!



Frage ich mich nur, wie das THW damit arbeitet, wenn es denn nur W/U-Geräte hat. Denen gehört der Kanal nämlich auch.


Wie kommst du denn auf den Zweig, das dem THW der Kanal 49 gehört?
Das ist NICHT der Fall, auch wenn es -teilweise immer noch- FALSCH ausgebildet wird!
Leider ist es so, das etwas als "Wahr" angesehen wird, nur weil ein kleiner Mann aus Lehrte (NDS) den Mist predigt! (K49 &51 THW Bundesweit !!!)
Zugegeben, ich weiß nicht, wie das in NDS jetzt genau ist, aber in den meisten anderen Bundesländern ist das THW ebend keine HiORG.
In NRW stehen die KatS-Kanäle zur Mitbenutzung zur Verfügung (wovon vom THW hauptsächlich K20 & 25 genutzt werden) in RLP zb steht dem THW der K25 exklusiv zur Verfügung! Und so geht es dann weiter...





Die hat damit nichts mehr zu tun, da die Überwachung der Nutzung in der Regel an den Bedarfsträger übergegangen ist.

FALSCH!
Die BnetzA HAT IMMER NOCH DIE VOLLE ÜBERWACHUNGSKOMPETENZ für diese Frequenzen und macht davon auch gebrauch! Nur gibt es in einigen Bundesländern noch ZUSÄTZLICH die polizeiliche Funküberwachung, welche sich zusätzlich undgleichberechtigt zur BnetzA um diese Dinge kümmert!



Hallo Fabsi,

auch wenn ich schrieb: "Auch die zuweisende Behörde, bei Dir ist es ja wohl das IM des Landes Nds, ........", heiß das nicht, dass hier einfach vor Ort im Bundesland mal schnell über die anderweitige Nutzung der Kanäle entschieden werden kann, denn die Kanäle wurden Bundesweit durch das BMI einen festen Verwendungszweck zugeteilt.


WIEDER FALSCH!!!
Der Großteil der Kanäle wurde nicht durch das BMI zugeteilt, sondern von der BnetzA nach absprache mit der vom jeweiligen LMI beauftragten Stelle.
Für Kanäle des Landes hat das LMI die absolute Hoheit und kann damitmachen was es will.
Wenn dem LMI jetzt in dem Sinn kommt der FW-Musterstadt die Kanäle 50-56 zu entziehen und stattdessen dieser die Kanäle 90-92 zuzuteilen, dann ist das so!
Da hat das BMI NICHTS zu melden.

Lediglich ein KLEINER Teil der Kanäle wird von der BnetzA nach Rücksprache mit derZS-IuK zugewiesen. Für diese Kanäle hat der BUND dann die Entscheidungskompetenz.



Weiterhin geht es mir auch nicht darum, dass es grundsätzlich nicht geht, denn es gibt noch immer 9 freie Reservekanäle. Vielmehr geht es mir um die Aussage, dass man eben mal schnell und einfach einen der anderen 90 Kanälen nimmt, wie hier geschrieben wurde. Dieser lachse und unüberlegte Umgang mit den knappen Ressourcen führt leider all zu oft zu Störungen.

m.f.G.

Hier würde ich dir Zustimmen, Kanalpiraterie geht nicht, auch wenn ich beim Elebeinsatz 2002 von höchster Stelle entsprechende Rückmeldungen bekommen habe!
Zitat: "Wir haben den Überblick verloren- Sucht euch einen Freien Kanal und nutzt diesen!"

Allerdings ist mir nicht aufgefallen das hier im Threat jemand Kanalpiraterie gefordert hat!

Gruß
Carsten

::micha::
02.04.2008, 00:39
also ich habe bisher für uns als Betriebsfunk am besten mit Relais am Auto als sinnvollste Lösung rausgelesen. Was brauch ich denn für Technik um so ein Relais auf die Beine zu stellen??

Wenn ich nicht so ein Sparfuchs wäre, wäre wohl auch noch BOS 2m mit 5 Watt eine Alternative, oder?

Bei dem anderen Thema bin ich wohl fachlich etwas minderbemittelt um da mitreden zu können.

MfG
Micha

Fabpicard
02.04.2008, 00:52
Du kannst dir auch Batteriehalterungen von alten AEG-"Handys" besorgen... neue Akkus rein und dann 2m oder sogar 4m Teledux-9 dranpappen ;)

MfG Fabsi

DG3YCS
02.04.2008, 01:01
also ich habe bisher für uns als Betriebsfunk am besten mit Relais am Auto als sinnvollste Lösung rausgelesen. Was brauch ich denn für Technik um so ein Relais auf die Beine zu stellen??

Wenn ich nicht so ein Sparfuchs wäre, wäre wohl auch noch BOS 2m mit 5 Watt eine Alternative, oder?

Bei dem anderen Thema bin ich wohl fachlich etwas minderbemittelt um da mitreden zu können.

MfG
Micha


Hi,
also ob das die "günstigste" Lösung ist???

Also was ihr Braucht:
Als erstes eine Frequenzzuteilung durch die BnetzA mit Relais...
Ob Ihr überhaupt eine Relaisfrequenz bekommen könnt, das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auf dem Flachen Land sicher leichter als in der Großstadt! (freie Frequenzen)
ABER: Im Betriebsfunk werden nur ORTSFESTE RElais genehmigt.
Mobile Relais sind immer nur Ausnahmefälle- Wenn überhaupt nur mit spezieller Kurzzeitgenehmigung nutzbar!
Damit scheidet diese Möglichkeit eigendlich schon aus...

Aber machen wir mal weiter:
Angenommen Ihr bekommt eine solche Zuteilung (Oder beantragt einfach zwei Frequenzen die entsprechend auseinandeliegen und betreibt das Relais -Schwarz- auf diesen beiden Frequenzen), dann braucht Ihr:
1. Die Relaisstelle
Hier würde sich ein umgerüstetes KF164D anbieten (Legal und billig)
Incl. Umrüstung und Programmierung 100-150 Euro

2. Die Handfunkgeräte
Hier würde ich gute Programmierbare Geräte vorziehen, also zb. Motorola MTS2000
wenn es günstiger werden soll evtl. auch noch GP300 usw.
Ich würde hier auf Geräte mit großer Schaltbandbreite achten, ausserdem auf Qualität!
Preis je Gerät 100-200 Euro gebraucht!

Gruß
Carsten

21/10
02.04.2008, 01:45
Was ist hier denn los?
"S6 WARS - Der Fernmeldeführer schlägt zurück"? :-D

@Carsten: nicht nur Lehrte, auch BuSH und BuSN lehren da teilweise wundersame Dinge...

DG3YCS
02.04.2008, 02:07
Um das jetzt nich unnötig zu verkomplizieren werde ich jetzt mal auf eine weitere HErauszitierung verzichten und das ganze als zusammenhängenden Text abhandeln:

Nur das hier:

Hallo Carsten,

Ein kleiner Tipp. Etwas weniger schulmeisterlich und weniger schreiende "FALSCH" würden die Kommunikation angenehmer gestalten. So treten nur Gutsherren auf.

m.f.G.
Dazu möchte ich sagen:
Wer im Glashaus sitzt...

Wer hat den hier die Forennutzer, die hier die tatsächlichen Verhältnisse in ihrem Bereich (NRW & RLP) beschrieben haben, zurechtgewiesen?

Und nun zu deinen Aussagen:
Du hast geschrieben, das das BMI alle Kanäle fest zugeteilt hat und die Länder darauf keinen Einfluss haben. Diesem habe ich wiedersprochen, denn es ist nun einmal Formal so das Frequenzen ausschließlich durch die BnetzA zugeteilt werden!
Als Sonderregelung gibt es jedoch die Möglichkeit das Nutzer einer BOS-Frequenz auch andererBOS Frequenzen KURZZEITIG nutzen können.

Darüberhinaus gibt es wie du ja schon schriebst die Aufteilung zwischen (Umgangssprachlich) Bundes- und Landeskanälen.
Und für den jeweiligen Bereich haben die die entsprechenden LMI den 100% Zugriff auf diese Kanäle. Und diese KÖNNEN und WERDEN Notfalls auch in bestehende Kanalverteilungen eingreifen. Eine evtl. stattgefundene Nutzergruppeneinteilung durch das BMI hat für die Länder KEINE,aber wirklich überhaupt keine rechtliche Bindung!
Noch einmal: Die Länder haben auf ihren KANÄLEN die ABSOLUTE HOHEIT.
Alle Länder haben DASSELBE Kanalkontigent!
Lediglich bei Streitfällen zwischen zwei Bundesländern kann die ZS-IuK vermittelnd eingreifen.

Es ist auch in der Tat so, das alle BOS grundsätzlich den selben Bedarf haben. Aber diesem Bedarf wird halt durchaus eine unterschiedliche Priorität eingeräumt. Allerdings wird es in der Tat nicht passiern, das z.B. jemand auf die Idee kommt und den FWen den 50,53,55,56 wegnimmt. Das währe Hirnrissig. ABER: Wenn es gemacht würde, währe dieses 100% rechtens! UND: ZUR WM2006 wurden Kanäle ENTZOGEN!
(Davon abgesehen haben nicht einmal in allen BL die FW´en dieselben Kanäle... War da nicht irgendwas mit Berliner FW bei Einsatz in Brandenburg?)

Zu der K49 sache:
Wer ist der Herausgeber deiner Liste?
Die ZS-IuK? Oder jemand anderes?
Welchen Stand hat diese Liste?

Fakt ist der K49 ist ausschließlich Ländersache, insofern gibt es theoretisch 16 verschiedene Regelungen. Für NRW ist der K49 (&51) definitiv nicht dem THW zugeteilt! Auch nicht zur Mitbenutzung (Aussage ZPD). Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe sieht es für RLP ähnlich aus (Der Verantwortliche dort ist übrigends ein "Blauer"). Und in den meisten anderen BL ist es ähnlich. Und was die KMaL Sache angeht: Selbst die Tatsache das die Kanäle 49&51 in dem BL in dem er das verklickert hatte dem THW definitiv nicht zugewiesen sind, konnte ihm von der Ausage nicht abbringen. Genausowenig wie von der Aussage das ALLE dienstlich ausgelieferten Geräte diese Kanäle hätten. Was ebendfalls von höchster Ebende dementiert wurde.

Wie kommst du auf 9 Reservekanäle? Die Anzahl der Reservekanäle schwankt von Land zu Land! Darüberhinaus brauche ich keinen expliziten Reservekanal!
Wenn ein Kanal an Ort A vergeben ist, so wird der Mir durchaus je nach geographischer Lage evtl. in einigen KM entfernung (Kurzzeitig) wieder zugeteilt.

Und nochmal zur BnetzA:
Diese braucht KEINE explizite Aufforderung durch den Nutzer!
Alleine schon bedingt durch die Tatsache das gar nicht alle BL eine eigene Funküberwachung haben! Allerdings wird diese i.d.R. natürlich erst auf Anfrage durch den Nutzer tätig, da ja nicht alle Kanäle ständig durch sie überwacht werden und so erst die Störung bekannt wird.
Davon abgesehen ist die "Funkstörung" ja nicht das einzige Aufgabengebiet der ex-OPD.
Es gibt ja auch noch die Kontrollen der eingesetzten Geräte.
Allerdings ist es auch hier so, das diese bei den BOS nur sehr sporadisch stattfinden.
Die Gründe hierfür sind einmal (laut inoffizieller Aussage der entsprechenden Mitarbeiter) der Behördenbonus sowie manchmal auch die Unlust sich mit den Besonderheiten der BOS auseinanderzusetzen.

Und in dem letzten von dir zitierten Teil kann ich KEINE Aufforderung zur Piraterie erkennen:
Nur eine logische Schlussfolgerung zur Zahl der mir möglicherweise (temporär)zuteilungsfähigen Kanäle. Christian hat lediglich versucht vorzurechnen, das in der RElaisreichweite ca. 90 Kanäle "frei" währen. Davon die Bundeskanäle abgezogen kann die verantwortliche Stelle des LAndes dann einen Kanal frei Zuteilen.
Die Entscheidung welcher Kanal dann zugeteilt wird,wird oftmals mit einem Blick auf die KArte getroffen! (Wie gesagt - NATÜRLICH NUR FÜR KURZZEITNUTZUNG)

Gruß
Carsten

knutpotsdam
02.04.2008, 07:58
(Davon abgesehen haben nicht einmal in allen BL die FW´en dieselben Kanäle... War da nicht irgendwas mit Berliner FW bei Einsatz in Brandenburg?)


Guten Morgen,

richtig erinnert. Die Berliner Feuerwehr nutzt 60iger Kanäle, Brandenburg wie weit verbreitet die 50iger (auch nicht alle, da Polen nebenan).
Daher müssen alle Brandenburger und Berliner Geräte ebenfalls Kanal 31 WU schalten können, aber leider habn einige Gemeinden Ihre HFG teilweise noch anders programmiert (fällt immer dann auf, wenn BE und BB im Einsatz und erst der ELW 2 von Berlin zur gemeinsamen Kommunikation anfahren muss ;-)
Für den Rettungsdienst sind in BB die 49 und 27 WU zugewiesen, darüber hinaus in BE 25, 54 etc.
Daher stammt das Problem, dass 25 und 54 WU KatSch/Reserve-Kanäle sind, duch die Gleichwellen-/Relaisnutzung der DLRG/WaWa in BE aber im angrenzenden Raum nicht genutzt werden können.

Übersicht nichtpolizeiliche Kanäle BRB:
31 WU, 25 WU, 27 WU, 46 WU, 49 WU, 53 WU, 54 WU, 55 WU, 90 WU, 90 G/U

Die Nutzung der Funkkanäle 37, 42, 50, 51 und 56 ist seit dem 01.04.2004 in Folge der Frequenzharmonisierung mit Polen untersagt.

Gruß
Knut

::micha::
02.04.2008, 11:05
ist das noch zum Thema Funken im Wald??

MfG
Gruß
Micha

Chr881986
02.04.2008, 11:23
ist das noch zum Thema Funken im Wald??

MfG
Gruß
Micha

Ja das gehört noch dazu, geht noch um die Reichweite, allerdings ist das ein bischen abegschweift n Richtung betrieb und Genehmigungsverfahren von Relaisstellen.
Kurze zusammenfassung für dich: Relaisstellen für Betriebsfunk nur Ortsfeste Anlangen in Ausnahmefällen nur kurzzeitge Relaisstellen die gesondert Gneehmigt werden müssen. Das heisst wenn Ihr eine Genehmigung für eine Ortsfeste Relaisstelle habt dann braucht Ihr für die temporäre Relaisstelle (mobile) eine zweite Genehmigung)

Für den BOS-Bereich sieht es ähnlich aus, nur das du im Einsatzfall wesentlich schneller deine Genehmigung bekommst.
[Und auch malauf eurem eigenen Betriebskanal den du ja in und auswenig kennen solltest ein Relais schalten kannst ohne das je nach örtlicher gegebenheit dir sofort einen übern deckel haut. (nicht gesetzliche Regelung)]

Hoffe ich habe alles in sehr kurzer Form und richtig wiedergegeben.

Mfg

::micha::
02.04.2008, 11:25
danke, das war auch für mich verständlich ;)

AkkonHaLand
02.04.2008, 12:10
@::micha::
... oder ganz kurz (egal ob Picolino jetzt mault, weil er es nicht einsehen will..:):

Stellt einen Antrag auf Relais-Nutzung eines Kanals bei Eurer zuständigen Kommune. Die genehmigen das und leiten es weiter an den Kreis, der an das Land/LMI und schon habt ihr eure Zuweisung eines Kanales und die Genehmigung für temporäre Nutzung des Kanales ohne weitere Meldung, evtl. sogar zur Dauernutzung.

@all:
Übrigens ist in NDS der Kanal 49 allein den SEGen zugewiesen....

Florian Feuerbaer
02.04.2008, 12:48
Hi,
also ob das die "günstigste" Lösung ist???

Also was ihr Braucht:
Als erstes eine Frequenzzuteilung durch die BnetzA mit Relais...
Ob Ihr überhaupt eine Relaisfrequenz bekommen könnt, das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auf dem Flachen Land sicher leichter als in der Großstadt! (freie Frequenzen)
ABER: Im Betriebsfunk werden nur ORTSFESTE RElais genehmigt.
Mobile Relais sind immer nur Ausnahmefälle- Wenn überhaupt nur mit spezieller Kurzzeitgenehmigung nutzbar!
Damit scheidet diese Möglichkeit eigendlich schon aus...
Gruß
Carsten

Also ich habe schon von 2 mobilen Relaisfunkstellen im Betriebsfunk gehört. Aaaaber diese wurden mit besonderen Auflagen versehen, nur in einer bestimmten Region und mit besondere Abstände zur Landesgrenze. Keine Kurzzeit...

Aber normal werden diese wie du schon sagst nicht genemigt.
Ein Versuch ist es denke ich wert... Es geht ja hier nicht um kommerzielle Zwecke.

Kai.Stollberg
02.04.2008, 18:59
Ist im seltensten Einzelfall sicher möglich, kann aber kein gültiger Ratschlag für Hilfesuchende sein.

Hallo,
Relaiskanäle bekomme ich tagsüber im Einsatzfall innerhalb von Minuten. In Niedersachsen wohlgemerkt. Am Wochenende und abends schon schwieriger aber da habe ich auch 1-2 Känale in der Hinterhand die ich schalten kann. Notfalls Kanäle und Infrastruktur der Polizei mitbenutzt. Kein Thema, ein Anruf.
Für Veranstaltungen im Vorfeld auch keinerlei Probleme. Ich plane im Moment etwas mit 3 Relaisstellen im 2m Band. Da mach ich mir keine Gedanken zu, Kanäle gibt es ausreichend. Und die bekommt man auch.


Wer sollte Dir denn die Genehmigung für einen dieser 90 Kanäle geben? An wen wendest Du Dich dann?

Bei der für die Kanalvergabe in Niedersachsen zuständigen Behörde. Und als guter S6 hat man die Durchwahlen der Mitarbeiter direkt im Handy eingespeichert. Und dann gibt es noch andere wichtige Leute dessen private Handynummer man auch dabei hat. Ist halt eine große Familie das Ganze.

DG3YCS
02.04.2008, 19:13
Hallo Carsten,
wenn man aufhört einzelne Fakten zu zitieren kommt schnell der Eindruck auf, als solle der Zusammenhang zerlegt oder undurchschaubar gemacht werden. Ich werde deshalb weiter zitieren.


Ok, dann auf in den Zitierwettbewerb!
Dummerweise kann ich vorhergehende Zitate nicht automatisch mitzitieren, was die Zitate dann ohne Händisches Einfügen aus den Sinn reißen würde!
Aber nun gut...:



Zitat:
Zitat von DG3YCS
Du hast geschrieben, das das BMI alle Kanäle fest zugeteilt hat und die Länder darauf keinen Einfluss haben. Diesem habe ich wiedersprochen,
...
Zitat von DG3YCS
Darüberhinaus gibt es wie du ja schon schriebst die Aufteilung zwischen (Umgangssprachlich) Bundes- und Landeskanälen.
Und für den jeweiligen Bereich haben die die entsprechenden LMI den 100% Zugriff auf diese Kanäle.
...
Zitat:
Zitat von DG3YCS
Noch einmal: Die Länder haben auf ihren KANÄLEN die ABSOLUTE HOHEIT.
...

Du verfälscht meine Aussagen, denn nichts anderes schrieb ich:

Zitat von Picolino
Die Länder verwalten und vergeben die Nutzungsrechte innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches soweit es sich eben nicht um Bundesnutzer handelt.
Zitat ende

Auszug aus Meterwellen Richtlinie / 29.02.2000
§1 / 3 Für den Betrieb von Funkanlagen der BOS sind Frequenzzuteilungen nach § 47 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erforderlich.
Frequenzen werden ausschließlich anerkannten Berechtigten zugeteilt, die vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und/oder den zuständigen obersten Landesbehörden festgelegt werden.
--------------------------------
§ 3 Zuständigkeiten der Bundesministerien des Innern (BMI) und der Finanzen (BMF) sowie der Ministerien und Senatsverwaltungen des Innern der Bundesländer
(1) Das Bundesministerium des Innern (BMI) vertritt die Belange der BOS gegenüber der Regulierungsbehörde in allen grundsätzlichen Fragen der Frequenznutzung im BOS-Funk. Das BMI stellt dazu das Einvernehmen mit dem BMWi und ggf. das Benehmen mit dem BMF und/oder den zuständigen obersten Landesbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen her.
-------------------------------
TkG (22.06.2004) § 52, 53, 54
-------------------------------

DOCH,

Du schriebst etwas anderes! Und zwar in deinem Beitrag vom 01.04.08 um 21.27


Hallo Fabsi,

auch wenn ich schrieb: "Auch die zuweisende Behörde, bei Dir ist es ja wohl das IM des Landes Nds, ........", heiß das nicht, dass hier einfach vor Ort im Bundesland mal schnell über die anderweitige Nutzung der Kanäle entschieden werden kann, denn die Kanäle wurden Bundesweit durch das BMI einen festen Verwendungszweck zugeteilt.


Erst NACH meinem Beitrag hast du dieses richtiggestellt!

Aber nun gut, weiter im Text:
Dadu dich so wehement auf deine Liste berufen hast, habe ich dich nach dem Ursprung dieser Liste gefragt:


Wer ist der Herausgeber deiner Liste?




Da es sich um eine Kopie handelt kann ich nicht erkennen aus welchem Gesamtwerk die Liste kommt.
--------------------------------------
Zu erkennen ist im Kopf: "Kapitel 6 Anhang" und "Stand: 6/2000"
Überschrift im weiterführenden Text:
"6.5 Bundeseinheitliche Kanalzuteilung 2m-Band"
Text:
"Die einzelnen Sprechfunkkanäle des 2m-Bandes sind durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) bundeseinheitlich einem festen Verwendungszweck zugeteilt."
-------------------------------------


Der Grund für meine Frage war hier die "Brauchbarkeit" dieser Liste zu beurteilen.
Da der Kopf aber mit keiner meiner offiziellen Listen (Herausgeber = ZS-IuK) identisch ist, welche die EINZIGE Stelle ist, die überhaupt in der Lage währe (halbwegs) verbindliche Angaben über die bundesweiten Zuteilungen zu machen, ist das wohl nur eine Inoffizielle Liste, welche Augenscheinlich entweder aus einem dieser "Frequenzlistenbücher" oder Org-Internen Schulungsunterlagen stammt. In beiden Fällen also KEINE fundierte Argumentationsgrundlage!
Insbesondere der Passus -"Die einzelnen Sprechfunkkanäle des 2m-Bandes sind durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) bundeseinheitlich einem festen Verwendungszweck zugeteilt." -zeigt dieses Überdeutlich ! (Da Falsch!)



Und was die KMaL Sache angeht: Selbst die Tatsache das die Kanäle 49&51 in dem BL in dem er das verklickert hatte dem THW definitiv nicht zugewiesen sind, konnte ihm von der Ausage nicht abbringen.



Vielleicht erklärt sich ja auch daraus mein Unverständnis oder liegt es nur daran, dass der KMaL etwas anderes ist oder sagt als der GMaDuelmen-Rorup. ;)
Aber im Ernst, ich weiss noch immer nicht, was es mit dem "KMaL" auf sich hat oder um wen oder was es dabei geht.

HEy, Dülmen-Rorup, da bin ich gestern noch durchgefahren... ;-)
Aber OK, das ist ein Insider und wer etwas damit Anzufangen weiß, weiß es halt und der Rest braucht es nicht zu wissen. (Das gehört hier nicht öffentlich breitgetreten)
Es ist zumindest einer der Gründe warum viele THW´ler glaube der K49 sei Ihrer obwohl das in IHREN BL definitiv NICHT der Fall ist!



Wie kommst du auf 9 Reservekanäle? Die Anzahl der Reservekanäle schwankt von Land zu Land!



Ist Stand der oben zitierten Liste zum Erstellungszeitpunkt, schließt aber, da es eben Reservekanäle sind, die nachträgliche Nutzung/Zuteilung eines Kanales nicht aus.

Zur Verwendbarkeit deiner Liste habe ich mich ja schon geäußert!



Und nochmal zur BnetzA:
Diese braucht KEINE explizite Aufforderung durch den Nutzer!
Alleine schon bedingt durch die Tatsache das gar nicht alle BL eine eigene Funküberwachung haben! Allerdings wird diese i.d.R. natürlich erst auf Anfrage durch den Nutzer tätig, da ja nicht alle Kanäle ständig durch sie überwacht werden und so erst die Störung bekannt wird.





Ja und? Es wird durch Wiederholungen nicht anders, denn nichts Anderes schrieb ich.

Zitat von Picolino
Die BNA macht davon nur im Ausnahmefall oder auf Anforderung des Nutzers gebrauch. Sie hat die Aufgaben des Funkkontrollmessdienstes 1 zu 1 übernommen.

Dieser Funkkontrollmeßdienst hat auch in der Vergangenheit nur sporadisch als Pflichtaufgabe oder auf Anforderung des Nutzers gehandelt. An der Verfahrensweise hat sich, ausser, dass die Leistungen der BNA jetzt bei Anforderung kostenpflichtig sind, nichts geändert.
TkG (22.06.2004) § 64
Siehe hierzu: BOS-Funkrichtlinie § 3 Satz 6 und 7 (05.02.07) Danach sind die Betreiber aber sehr wohl gehalten ihre Kanäle selbst zu überwachen. Erst Nach Meldung einer Unregelmäßigkeit tritt die BNA kostenpflichtig in Aktion (s.Aufgaben der BNA).


DOCH, hier hast du serhwohl etwas anderes geschrieben!
Siehe dazu deinen Beitrag vom 01.04.08




Bisher gab es von der BNetzA noch keine Probleme ^^

Die hat damit nichts mehr zu tun, da die Überwachung der Nutzung in der Regel an den Bedarfsträger übergegangen ist.

Auch hier hast du dich erst NACH meinem Beitrag, das die BNETZA weiterhin die VOLLE Zuständigkeit hat und lediglich die Länder ZUSÄTZLICH zuständig sein können, korrigiert!
Das der NUTZER für die Meldungen von Störungen zuständig ist, ist im übrigen keine Besonderheit des BOS, sondern bei jeder Art von Funkanwendung üblich!
Wer sonst, als dem Nutzer, sollte z.b. im Betriebsfunk eine Störung melden???
(Von der zufälligen Erfassung mal abgesehen)



Warum sollte ich maulen? Da ich nebenbei auch noch arbeite, kann ich nun mal, vielleicht auch noch um 03:00 Uhr, nicht immer sofort antworten. Zum anderen dürfte ich kaum in einem Forum schreiben, wenn ich nicht auch mit Widerstand rechnen würde oder selbigen nicht verkraften könnte. ;)
Und wer weiss, der nächste Thread verläuft dann vielleicht wieder ganz anders.

Wieso schließen sich Arbeit und Aktivität um 03.00 aus?
Möglich ist das alles ;-) Kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen. Und viele andere der"Spätaktiven" hier gehen ebendfalls einer Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nach.

Aber ich gebe dir insofern recht, das ein Forum der richtige ORt ist um Meinungen auszutauschen! Und da gehört es nun einmal dazu das man auch mal andere Meinungen vertritt und damit vieleicht auch falsch liegt.
Wichtig ist da nur, das es weitgehend auf einer fachlichen Ebene bleibt, so dass man bei einem anderen Thema wieder gut zusammen arbeiten kann.

Und ja, es mag vieleicht tatsächlich so sein, das mein Schreibstil gestern Abend nicht mehr der höflichste war und ich einiges hätte besser (netter) formulieren können.
Dies war aber lediglich eine Reaktion auf deiner -meinem Eindruck nach- mit einem Hauch von Arroganz vertretenen Meinung das nicht sein kann was deiner Meinung nach nicht sein darf! Auch wenn es definitiv so ist, wie von den beiden deinerseits kritisierten Diskussionsteilnehmern beschrieben... Und dann kam noch der lange Arbeitstag vorher dazu...

Nun gut, aberich denke wir sind nun genug OT! Mit dem eigendlichen Thema hat da nicht mehr viel gemeinsam.

Gruß
Carsten