Ich denke es wird so bleiben wie bisher: Der Antrag ist NUR auf dem Dienstweg über die Feuerwehr möglich. Er wird also vom (Einheitsleiter), Ortsbrandmeister, Stadt-/Gem-BM und Kreis-BM geprüft und nur wenn alle zustimmen dem Kreis zur Genehmigung vorgelegt. Wenn auch der zustimmt geht das Ganze an die PD, die dann (i. d. R. ) die Genehmigung erteilt.
Auch bisher wurde die Genehmigung ebenfalls an die Stellvertreter erteilt, denn die sollen ja (wie der Name sagt) bei Verhinderung vertreten und können nicht erst dann die Erlaubnis beantragen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator